Alibaba bleibt ein Top-Internet-Mega-Cap-Wahl, sagt Raymond James, am 9. November 2020 um 11:18 Uhr

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Am November 9, 2020
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Die Aussetzung des mit Spannung erwarteten Börsengangs der Ant Group stand letzte Woche im Mittelpunkt aller Nachrichten rund um Alibaba (BABA). Der chinesische E-Commerce-Riese besitzt rund ein Drittel des Fintech-Unternehmens, dessen Börsengang am vergangenen Donnerstag erwartet wurde. Doch die Dinge liefen nicht wie geplant, da die chinesischen Aufsichtsbehörden den Börsengang im Wert von 34.5 Milliarden US-Dollar stoppten – den größten Börsengang aller Zeiten. Auch wenn damit gerechnet wird, dass der Börsengang irgendwann stattfinden wird, sorgte das sich abzeichnende Drama für einen interessanten Hintergrund für die Veröffentlichung von Die Quartalszahlen von Alibaba. Der F2Q-Umsatz stieg im Jahresvergleich um 30 % auf 155 Milliarden Renminbi (22.8 Milliarden US-Dollar) und entsprach den Konsensschätzungen. Das Unternehmen übertraf das Endergebnis: Der Non-GAAP-EPS von 2.65 US-Dollar übertraf die Prognose der Street um 0.58 US-Dollar. Während die Zahl der mobilen MAUs (monatlich aktive Nutzer) im Jahresvergleich um 12 % auf 881 Millionen stieg, verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zu 16 Das Wachstum in % war im Vorquartal zu verzeichnen. Mit Zuwächsen im Jahresvergleich bei Retail Marketplace (20 %), Cloud (60 %), Cainiao Logisitcs (73 %) und International (30 %) glaubt Raymond James-Analyst Aaron Kessler jedoch, dass Alibaba zeigt weiterhin „Stärke in wichtigen Geschäftsbereichen“. Tatsächlich macht der 5-Sterne-Analyst keinen Hehl aus seinem optimistischen Ausblick für BABA. „Alibaba bleibt unsere Top-Wahl für Internet-Mega-Caps, wenn man bedenkt, dass wir ein weiterhin solides E-Commerce-Wachstum in China erwarten, wobei Alibaba der größte Gewinner sein wird (Alibaba erzielte im Geschäftsjahr 20 etwa ein Sechstel des gesamten Einzelhandelsumsatzes in China und überschritt damit die Marke von 1 Billion US-Dollar im GMV); 2) Wir glauben, dass der Aufwärtstrend der Take-Rate unterschätzt wird (4 % CMR + Provision-Take-Rate im F1Q21 mit Potenzial im mittleren/hohen einstelligen Bereich); „Wir glauben, dass die Bewertung in unserem Basisszenario bei etwa dem 19.5-fachen des Marktgewinns je Aktie (einschließlich SBC) im Jahr 2021 attraktiv ist, im Vergleich zu einem erwarteten langfristigen Wachstum von etwa 20 %“, schrieb Kessler. Alles in allem bewertet Kessler die BABA-Aktie als „starken Kauf“ mit einem Kursziel von 330 US-Dollar. Die Zahl impliziert einen Aufwärtstrend von fast 16 % gegenüber dem aktuellen Niveau. (Um Kesslers Erfolgsbilanz anzusehen, klicken Sie hier.) Insgesamt gibt es derzeit keine BABA-Bären an der Wall Street. Zufälligerweise gibt es auch keine Analysten vor Ort. Da alle 24 Ratings „Kaufen“ sind, qualifiziert sich die Aktie für ein Konsensrating „Starker Kauf“. Das durchschnittliche Kursziel liegt etwas höher als das von Kessler und könnte bei 337.53 US-Dollar eine Rendite von 12.5 % erzielen. (Siehe Alibaba-Aktienanalyse auf TipRanks),

Alibaba bleibt ein Top-Internet-Mega-Cap-Pick, sagt Raymond JamesDie Aussetzung des mit Spannung erwarteten Börsengangs der Ant Group stand letzte Woche im Mittelpunkt aller Nachrichten rund um Alibaba (BABA). Der chinesische E-Commerce-Riese besitzt rund ein Drittel des Fintech-Unternehmens, dessen Börsengang am vergangenen Donnerstag erwartet wurde. Doch die Dinge liefen nicht wie geplant, da die chinesischen Aufsichtsbehörden den Börsengang im Wert von 34.5 Milliarden US-Dollar stoppten – den größten Börsengang aller Zeiten. Auch wenn damit gerechnet wird, dass der Börsengang irgendwann stattfinden wird, sorgte das sich abzeichnende Drama für einen interessanten Hintergrund für die Veröffentlichung von Die Quartalszahlen von Alibaba. Der F2Q-Umsatz stieg im Jahresvergleich um 30 % auf 155 Milliarden Renminbi (22.8 Milliarden US-Dollar) und entsprach den Konsensschätzungen. Das Unternehmen übertraf das Endergebnis: Der Non-GAAP-EPS von 2.65 US-Dollar übertraf die Prognose der Street um 0.58 US-Dollar. Während die Zahl der mobilen MAUs (monatlich aktive Nutzer) im Jahresvergleich um 12 % auf 881 Millionen stieg, verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zu 16 Das Wachstum in % war im Vorquartal zu verzeichnen. Mit Zuwächsen im Jahresvergleich bei Retail Marketplace (20 %), Cloud (60 %), Cainiao Logisitcs (73 %) und International (30 %) glaubt Raymond James-Analyst Aaron Kessler jedoch, dass Alibaba zeigt weiterhin „Stärke in wichtigen Geschäftsbereichen“. Tatsächlich macht der 5-Sterne-Analyst keinen Hehl aus seinem optimistischen Ausblick für BABA. „Alibaba bleibt unsere Top-Wahl für Internet-Mega-Caps, wenn man bedenkt, dass wir ein weiterhin solides E-Commerce-Wachstum in China erwarten, wobei Alibaba der größte Gewinner sein wird (Alibaba erzielte im Geschäftsjahr 20 etwa ein Sechstel des gesamten Einzelhandelsumsatzes in China und überschritt damit die Marke von 1 Billion US-Dollar im GMV); 2) Wir glauben, dass der Aufwärtstrend der Take-Rate unterschätzt wird (4 % CMR + Provision-Take-Rate im F1Q21 mit Potenzial für den mittleren/hohen einstelligen Bereich); „Wir glauben, dass die Bewertung in unserem Basisszenario bei etwa dem 19.5-fachen des Marktgewinns je Aktie (einschließlich SBC) im Jahr 2021 attraktiv ist, im Vergleich zu einem erwarteten langfristigen Wachstum von etwa 20 %“, schrieb Kessler. Alles in allem bewertet Kessler die BABA-Aktie als „starken Kauf“ mit einem Kursziel von 330 US-Dollar. Die Zahl impliziert einen Aufwärtstrend von fast 16 % gegenüber dem aktuellen Niveau. (Um Kesslers Erfolgsbilanz anzusehen, klicken Sie hier.) Insgesamt gibt es derzeit keine BABA-Bären an der Wall Street. Zufälligerweise gibt es auch keine Analysten vor Ort. Da alle 24 Bewertungen „Kaufen“ sind, ist die Aktie mit der Konsensbewertung „Starker Kauf“ qualifiziert. Das durchschnittliche Kursziel liegt etwas höher als das von Kessler und könnte bei 337.53 US-Dollar eine Rendite von 12.5 % erzielen. (Siehe Alibaba-Aktienanalyse auf TipRanks)

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2) Einzelperson mit einem individuellen Jahreseinkommen von 200,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils ein individuelles Einkommen von mehr als 200,000 US-Dollar hatte und eine begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

3) Einzelperson mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren mit ihrem Ehegatten ein gemeinsames Einkommen von mehr als 300,000 US-Dollar hatte und begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

4) Unternehmen oder Partnerschaften. Eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder ähnliches Unternehmen, das über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt und nicht mit dem spezifischen Zweck gegründet wurde, eine Beteiligung an der Gesellschaft oder Personengesellschaft zu erwerben.

5) Widerruflicher Trust. Ein Trust, der von seinen Stiftern widerrufen werden kann und von dem jeder Stifter ein akkreditierter Investor im Sinne einer oder mehrerer der anderen hierin aufgeführten Kategorien/Absätze ist.

6) Unwiderrufliches Vertrauen. Ein Trust (außer einem ERISA-Plan), der (a) von seinen Stiftern nicht widerrufen werden kann, (b) über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt, (c) nicht für den spezifischen Zweck des Erwerbs einer Beteiligung gegründet wurde und (d ) wird von einer Person geleitet, die über solche Kenntnisse und Erfahrungen in Finanz- und Geschäftsangelegenheiten verfügt, dass diese Person in der Lage ist, die Vorzüge und Risiken einer Investition in den Trust einzuschätzen.

7) IRA oder ein ähnlicher Leistungsplan. Ein IRA-, Keogh- oder ähnlicher Leistungsplan, der nur eine einzelne natürliche Person abdeckt, die ein akkreditierter Investor ist, wie in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert.

8) Teilnehmergesteuertes Mitarbeitervorsorgeplankonto. Ein teilnehmergesteuerter Mitarbeitervorsorgeplan, der auf Anweisung und für Rechnung eines Teilnehmers investiert, der ein akkreditierter Investor ist, wie dieser Begriff in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert ist.

9) Anderer ERISA-Plan. Ein Mitarbeitervorsorgeplan im Sinne von Titel I des ERISA Act, der kein teilnehmergesteuerter Plan mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar ist oder für den Investitionsentscheidungen (einschließlich der Entscheidung zum Erwerb einer Beteiligung) von einer Bank getroffen werden, registriert Anlageberater, Spar- und Darlehenskasse oder Versicherungsgesellschaft.

10) Staatlicher Leistungsplan. Ein Plan, der von einem Staat, einer Kommune oder einer Behörde eines Staates oder einer Kommune zum Nutzen seiner Mitarbeiter erstellt und gepflegt wird und dessen Gesamtvermögen 5 Millionen US-Dollar übersteigt.

11) Gemeinnützige Organisation. Eine in Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code in der jeweils gültigen Fassung beschriebene Organisation mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar (einschließlich Stiftungs-, Renten- und Lebenseinkommensfonds), wie aus dem aktuellsten geprüften Jahresabschluss der Organisation hervorgeht .

12) Eine Bank im Sinne von Abschnitt 3(a)(2) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

13) Eine Spar- und Darlehenskasse oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von Abschnitt 3(a)(5)(A) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

14) Ein nach dem Exchange Act registrierter Broker-Dealer.

15) Eine Versicherungsgesellschaft im Sinne von Abschnitt 2(13) des Securities Act.

16) Eine „Geschäftsentwicklungsgesellschaft“ im Sinne von Abschnitt 2(a)(48) des Investment Company Act.

17) Eine Investmentgesellschaft für Kleinunternehmen, die gemäß Abschnitt 301 (c) oder (d) des Small Business Investment Act von 1958 lizenziert ist.

18) Ein „privates Geschäftsentwicklungsunternehmen“ im Sinne von Abschnitt 202(a)(22) des Beratergesetzes.

19) Geschäftsführer oder Direktor. Eine natürliche Person, die leitender Angestellter, Direktor oder persönlich haftender Gesellschafter der Partnerschaft oder des persönlich haftenden Gesellschafters ist und ein akkreditierter Investor gemäß der Definition dieses Begriffs in einer oder mehreren der hierin nummerierten Kategorien/Absätze ist.

20) Unternehmen, das sich vollständig im Besitz akkreditierter Anleger befindet. Ein Unternehmen, eine Personengesellschaft, eine private Investmentgesellschaft oder ein ähnliches Unternehmen, dessen Anteilseigner jeweils eine natürliche Person ist, die ein akkreditierter Investor ist, wie dieser Begriff in einer oder mehreren der hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert ist.

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