Apollo Buyout Firm prüft Übernahme des Glücksspielunternehmens William Hill, am 25. September 2020 um 12:29 Uhr

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On September 25, 2020
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(Bloomberg) – Apollo Global Management Inc. und Caesars Entertainment Inc. haben sich wegen einer möglichen Übernahme an den britischen Glücksspielkonzern William Hill Plc gewandt. William Hill habe von den beiden Konzernen getrennte Bargeldvorschläge erhalten, heißt es in einer Erklärung am Freitag, nachdem Bloomberg News darüber berichtet hatte Der Apollo-Ansatz. Die Gespräche laufen und es gibt keine Gewissheit, dass ein formelles Angebot gemacht wird, sagte William Hill. Die Aktien des Buchmachers stiegen am Freitag im Londoner Handel um bis zu 41 %, erreichten den höchsten Stand seit mehr als zwei Jahren und bescherten dem Unternehmen einen Marktwert von rund 3.1 Milliarden Pfund (3.9 Milliarden US-Dollar). Ein Vertreter von Apollo lehnte eine Stellungnahme ab. Apollo kann auf eine lange Geschichte von Investitionen im Glücksspielsektor zurückblicken. Das Unternehmen schloss sich 2008 mit TPG für ein Leveraged Buyout von Harrah's Entertainment Inc. zusammen, das später in Caesars Entertainment umbenannt wurde. William Hill ist ein Partner von Caesars und die beiden diskutieren derzeit über die Zusammenlegung einiger ihrer US-Geschäfte. Im vergangenen Jahr erwarb Apollo außerdem eine Beteiligung an der italienischen Gamenet Group SpA. Für weitere Artikel wie diesen besuchen Sie uns bitte auf Bloomberg.com. Abonnieren Sie jetzt, um bei der vertrauenswürdigsten Wirtschaftsnachrichtenquelle immer auf der Höhe zu sein.©2020 Bloomberg LP,

Apollo Buyout-Firma prüft Übernahme des Glücksspielunternehmens William Hill(Bloomberg) – Apollo Global Management Inc. und Caesars Entertainment Inc. haben sich wegen einer möglichen Übernahme an den britischen Glücksspielkonzern William Hill Plc gewandt. William Hill habe von den beiden Konzernen getrennte Bargeldvorschläge erhalten, heißt es in einer Erklärung am Freitag, nachdem Bloomberg News darüber berichtet hatte Der Apollo-Ansatz. Die Gespräche laufen und es gibt keine Gewissheit, dass ein formelles Angebot gemacht wird, sagte William Hill. Die Aktien des Buchmachers stiegen am Freitag im Londoner Handel um bis zu 41 %, erreichten den höchsten Stand seit mehr als zwei Jahren und bescherten dem Unternehmen einen Marktwert von rund 3.1 Milliarden Pfund (3.9 Milliarden US-Dollar). Ein Vertreter von Apollo lehnte eine Stellungnahme ab. Apollo kann auf eine lange Geschichte von Investitionen im Glücksspielsektor zurückblicken. Das Unternehmen schloss sich 2008 mit TPG für ein Leveraged Buyout von Harrah's Entertainment Inc. zusammen, das später in Caesars Entertainment umbenannt wurde. William Hill ist ein Partner von Caesars und die beiden diskutieren derzeit über die Zusammenlegung einiger ihrer US-Geschäfte. Letztes Jahr erwarb Apollo auch eine Beteiligung an der italienischen Gamenet Group SpA. Weitere Artikel wie diesen finden Sie auf Bloomberg.com. Abonnieren Sie jetzt, um mit der vertrauenswürdigsten Wirtschaftsnachrichtenquelle immer auf dem Laufenden zu bleiben. ©2020 Bloomberg LP

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2) Einzelperson mit einem individuellen Jahreseinkommen von 200,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils ein individuelles Einkommen von mehr als 200,000 US-Dollar hatte und eine begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

3) Einzelperson mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren mit ihrem Ehegatten ein gemeinsames Einkommen von mehr als 300,000 US-Dollar hatte und begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

4) Unternehmen oder Partnerschaften. Eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder ähnliches Unternehmen, das über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt und nicht mit dem spezifischen Zweck gegründet wurde, eine Beteiligung an der Gesellschaft oder Personengesellschaft zu erwerben.

5) Widerruflicher Trust. Ein Trust, der von seinen Stiftern widerrufen werden kann und von dem jeder Stifter ein akkreditierter Investor im Sinne einer oder mehrerer der anderen hierin aufgeführten Kategorien/Absätze ist.

6) Unwiderrufliches Vertrauen. Ein Trust (außer einem ERISA-Plan), der (a) von seinen Stiftern nicht widerrufen werden kann, (b) über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt, (c) nicht für den spezifischen Zweck des Erwerbs einer Beteiligung gegründet wurde und (d ) wird von einer Person geleitet, die über solche Kenntnisse und Erfahrungen in Finanz- und Geschäftsangelegenheiten verfügt, dass diese Person in der Lage ist, die Vorzüge und Risiken einer Investition in den Trust einzuschätzen.

7) IRA oder ein ähnlicher Leistungsplan. Ein IRA-, Keogh- oder ähnlicher Leistungsplan, der nur eine einzelne natürliche Person abdeckt, die ein akkreditierter Investor ist, wie in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert.

8) Teilnehmergesteuertes Mitarbeitervorsorgeplankonto. Ein teilnehmergesteuerter Mitarbeitervorsorgeplan, der auf Anweisung und für Rechnung eines Teilnehmers investiert, der ein akkreditierter Investor ist, wie dieser Begriff in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert ist.

9) Anderer ERISA-Plan. Ein Mitarbeitervorsorgeplan im Sinne von Titel I des ERISA Act, der kein teilnehmergesteuerter Plan mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar ist oder für den Investitionsentscheidungen (einschließlich der Entscheidung zum Erwerb einer Beteiligung) von einer Bank getroffen werden, registriert Anlageberater, Spar- und Darlehenskasse oder Versicherungsgesellschaft.

10) Staatlicher Leistungsplan. Ein Plan, der von einem Staat, einer Kommune oder einer Behörde eines Staates oder einer Kommune zum Nutzen seiner Mitarbeiter erstellt und gepflegt wird und dessen Gesamtvermögen 5 Millionen US-Dollar übersteigt.

11) Gemeinnützige Organisation. Eine in Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code in der jeweils gültigen Fassung beschriebene Organisation mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar (einschließlich Stiftungs-, Renten- und Lebenseinkommensfonds), wie aus dem aktuellsten geprüften Jahresabschluss der Organisation hervorgeht .

12) Eine Bank im Sinne von Abschnitt 3(a)(2) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

13) Eine Spar- und Darlehenskasse oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von Abschnitt 3(a)(5)(A) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

14) Ein nach dem Exchange Act registrierter Broker-Dealer.

15) Eine Versicherungsgesellschaft im Sinne von Abschnitt 2(13) des Securities Act.

16) Eine „Geschäftsentwicklungsgesellschaft“ im Sinne von Abschnitt 2(a)(48) des Investment Company Act.

17) Eine Investmentgesellschaft für Kleinunternehmen, die gemäß Abschnitt 301 (c) oder (d) des Small Business Investment Act von 1958 lizenziert ist.

18) Ein „privates Geschäftsentwicklungsunternehmen“ im Sinne von Abschnitt 202(a)(22) des Beratergesetzes.

19) Geschäftsführer oder Direktor. Eine natürliche Person, die leitender Angestellter, Direktor oder persönlich haftender Gesellschafter der Partnerschaft oder des persönlich haftenden Gesellschafters ist und ein akkreditierter Investor gemäß der Definition dieses Begriffs in einer oder mehreren der hierin nummerierten Kategorien/Absätze ist.

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