Aurora Cannabis (ACB): Bereiten Sie sich erneut auf eine stärkere Verwässerung vor, , am 29. Oktober 2020 um 3:28 Uhr

Von High West Capital Partners
Am October 29, 2020
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Den angeschlagenen Aktionären von Aurora Cannabis (ACB) könnte eine weitere Verwässerung bevorstehen. Das Unternehmen gab einen vorläufigen Prospekt bekannt, der den kanadischen Cannabis-Akteur in den nächsten 25 Monaten ermächtigt, Wertpapiere im Wert von bis zu 500 Millionen US-Dollar auszugeben. Im Prospekt wurde auch darauf hingewiesen, dass der Geldautomat des Unternehmens erschöpft ist, mit dem es seit dem vierten Geschäftsquartal einen Bruttoerlös von 214.7 Millionen US-Dollar erzielt hat. Aurora mag zwar alle möglichen Probleme haben, aber es ist ein Experte in der Ausgabe von Aktien. In den letzten sechs Jahren ist die Aktienzahl um fast 6 % gestiegen. Jefferies-Analyst Owen Bennett ist von dem jüngsten Versuch, die Kassen aufzufüllen, nicht überrascht, da er bereits nach dem Geschäftsupdate von Aurora für September und dann erneut nach den F9,250Q-Ergebnissen des Unternehmens argumentiert hat Um den kurzfristigen Betrieb und die Schuldenverpflichtungen zu unterstützen, würde Aurora sein Geld ausschöpfen und weitere Erhöhungen verlangen. Allerdings ist der Analyst von einem Aspekt der Erhöhung überrascht: „Überraschend ist die Höhe der möglichen Erhöhung und die Verwässerung.“ das kommt damit. „Eine Erschöpfung des Geldautomaten hätte bereits eine Verwässerung von ca. 26 % bedeutet, während die vollständige Nutzung der 500 Mio „Erstens“, sagt er, „sind die Nachrichten nun aus dem Weg, und durch die Ankündigung einer so großen Zahl wird es wahrscheinlich keine weiteren Überraschungen mehr geben.“ Zweitens wird erwartet, dass Aurora in diesem Jahr ein positives EBITDA erzielen wird, stellt Bennett fest dass ohne eine zusätzliche Erhöhung „das Risiko besteht, zu wenig in das Unternehmen zu investieren“. Das Geld sollte in die Unterstützung seiner Top-Linie in Kanada fließen, wo Aurora immer noch „über ein sehr starkes Marken- und Produktportfolio verfügt“, während auch seine europäischen und insbesondere deutschen Investitionen eine Finanzspritze erhalten könnten. Und schließlich und vor allem mit Potenzial Da sich jenseits der Grenze eine Bundesgesetzgebung abzeichnet, könnte das Geld in den USA gut angelegt sein. „Zuvor muss man ein starkes CBD-Geschäft (und eine US-Infrastruktur) aufbauen und dann bereit sein, in Cannabis zu investieren, wenn sich Gesetze ändern“, meinte Bennett . „Da sich das meiste institutionelle Geld im Falle einer Legalisierung wahrscheinlich auf US-Namen konzentrieren wird, könnten kanadische Namen, wenn sie keine überzeugenden Argumente für ihre Wettbewerbsfähigkeit vorbringen können, Schwierigkeiten haben, ein Angebot zu erhalten.“ Insgesamt gibt es keine Änderung an Bennetts Rating, das bei „a“ bleibt Halten Sie, während das Kursziel von 6.90 Kanadischen Dollar (5.24 US-Dollar) auf ein mögliches Aufwärtspotenzial von 24 % hindeutet. (Um sich Bennetts Erfolgsbilanz anzusehen, klicken Sie hier.) Abgesehen von einer Kaufempfehlung sind alle 1 anderen Analysten, die in den letzten drei Monaten eine Aurora-Bewertung veröffentlicht haben, auf derselben Seite wie Bennett und sagen ebenfalls „Halten“. Sie hätten jedoch genauso gut „Kaufen“ sagen können, da das durchschnittliche Kursziel von 9.30 Kanadischen Dollar (6.99 US-Dollar) ein Aufwärtspotenzial von 83 % in den nächsten 12 Monaten impliziert. (Siehe ACB-Aktienanalyse auf TipRanks.) Um gute Ideen für den Handel mit Cannabis-Aktien zu attraktiven Bewertungen zu finden, besuchen Sie „Best Stocks to Buy“ von TipRanks, ein neu eingeführtes Tool, das alle Aktieneinblicke von TipRanks vereint. Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäußerten Meinungen sind ausschließlich die des vorgestellten Analysten. Der Inhalt soll nur zu Informationszwecken verwendet werden.

Aurora Cannabis (ACB): Bereiten Sie sich erneut auf eine stärkere Verwässerung vorDen angeschlagenen Aktionären von Aurora Cannabis (ACB) könnte eine weitere Verwässerung bevorstehen. Das Unternehmen gab einen vorläufigen Prospekt bekannt, der den kanadischen Cannabis-Akteur in den nächsten 25 Monaten ermächtigt, Wertpapiere im Wert von bis zu 500 Millionen US-Dollar auszugeben. Im Prospekt wurde auch darauf hingewiesen, dass der Geldautomat des Unternehmens erschöpft ist, mit dem es seit dem vierten Geschäftsquartal einen Bruttoerlös von 214.7 Millionen US-Dollar erzielt hat. Aurora mag zwar alle möglichen Probleme haben, aber es ist ein Experte in der Ausgabe von Aktien. In den letzten sechs Jahren ist die Aktienzahl um fast 6 % gestiegen. Jefferies-Analyst Owen Bennett ist von dem jüngsten Versuch, die Kassen aufzufüllen, nicht überrascht, da er bereits nach dem Geschäftsupdate von Aurora für September und dann erneut nach den F9,250Q-Ergebnissen des Unternehmens argumentiert hat Um den kurzfristigen Betrieb und die Schuldenverpflichtungen zu unterstützen, würde Aurora sein Geld ausschöpfen und weitere Erhöhungen verlangen. Allerdings ist der Analyst von einem Aspekt der Erhöhung überrascht: „Überraschend ist die Höhe der möglichen Erhöhung und die Verwässerung.“ das kommt damit. „Eine Erschöpfung des Geldautomaten hätte bereits eine Verwässerung von ca. 26 % bedeutet, während die vollständige Nutzung der 500 Mio „Erstens“, sagt er, „sind die Nachrichten nun aus dem Weg, und durch die Ankündigung einer so großen Zahl wird es wahrscheinlich keine weiteren Überraschungen mehr geben.“ Zweitens wird erwartet, dass Aurora in diesem Jahr ein positives EBITDA erzielen wird, stellt Bennett fest dass ohne eine zusätzliche Erhöhung „das Risiko besteht, zu wenig in das Unternehmen zu investieren“. Das Geld sollte in die Unterstützung seiner Top-Linie in Kanada fließen, wo Aurora immer noch „über ein sehr starkes Marken- und Produktportfolio verfügt“, während auch seine europäischen und insbesondere deutschen Investitionen eine Finanzspritze erhalten könnten. Und schließlich und vor allem mit Potenzial Da sich jenseits der Grenze eine Bundesgesetzgebung abzeichnet, könnte das Geld in den USA gut angelegt sein. „Zuvor muss man ein starkes CBD-Geschäft (und eine US-Infrastruktur) aufbauen und dann bereit sein, in Cannabis zu investieren, wenn sich Gesetze ändern“, meinte Bennett . „Da sich das meiste institutionelle Geld im Falle einer Legalisierung wahrscheinlich auf US-Namen konzentrieren wird, könnten kanadische Namen, wenn sie keine überzeugenden Argumente für ihre Wettbewerbsfähigkeit vorbringen können, Schwierigkeiten haben, ein Angebot zu erhalten.“ Insgesamt gibt es keine Änderung an Bennetts Rating, das bei „a“ bleibt Halten Sie, während das Kursziel von 6.90 Kanadischen Dollar (5.24 US-Dollar) auf ein mögliches Aufwärtspotenzial von 24 % hindeutet. (Um sich Bennetts Erfolgsbilanz anzusehen, klicken Sie hier.) Abgesehen von einer Kaufempfehlung sind alle 1 anderen Analysten, die in den letzten drei Monaten eine Aurora-Bewertung veröffentlicht haben, auf derselben Seite wie Bennett und sagen ebenfalls „Halten“. Sie hätten jedoch genauso gut „Kaufen“ sagen können, da das durchschnittliche Kursziel von 9.30 Kanadischen Dollar (6.99 US-Dollar) ein Aufwärtspotenzial von 83 % in den nächsten 12 Monaten impliziert. (Siehe ACB-Aktienanalyse auf TipRanks.) Um gute Ideen für den Handel mit Cannabis-Aktien zu attraktiven Bewertungen zu finden, besuchen Sie „Best Stocks to Buy“ von TipRanks, ein neu eingeführtes Tool, das alle Aktieneinblicke von TipRanks vereint. Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäußerten Meinungen sind ausschließlich die des vorgestellten Analysten. Der Inhalt soll nur zu Informationszwecken verwendet werden.

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2) Einzelperson mit einem individuellen Jahreseinkommen von 200,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils ein individuelles Einkommen von mehr als 200,000 US-Dollar hatte und eine begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

3) Einzelperson mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren mit ihrem Ehegatten ein gemeinsames Einkommen von mehr als 300,000 US-Dollar hatte und begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

4) Unternehmen oder Partnerschaften. Eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder ähnliches Unternehmen, das über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt und nicht mit dem spezifischen Zweck gegründet wurde, eine Beteiligung an der Gesellschaft oder Personengesellschaft zu erwerben.

5) Widerruflicher Trust. Ein Trust, der von seinen Stiftern widerrufen werden kann und von dem jeder Stifter ein akkreditierter Investor im Sinne einer oder mehrerer der anderen hierin aufgeführten Kategorien/Absätze ist.

6) Unwiderrufliches Vertrauen. Ein Trust (außer einem ERISA-Plan), der (a) von seinen Stiftern nicht widerrufen werden kann, (b) über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt, (c) nicht für den spezifischen Zweck des Erwerbs einer Beteiligung gegründet wurde und (d ) wird von einer Person geleitet, die über solche Kenntnisse und Erfahrungen in Finanz- und Geschäftsangelegenheiten verfügt, dass diese Person in der Lage ist, die Vorzüge und Risiken einer Investition in den Trust einzuschätzen.

7) IRA oder ein ähnlicher Leistungsplan. Ein IRA-, Keogh- oder ähnlicher Leistungsplan, der nur eine einzelne natürliche Person abdeckt, die ein akkreditierter Investor ist, wie in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert.

8) Teilnehmergesteuertes Mitarbeitervorsorgeplankonto. Ein teilnehmergesteuerter Mitarbeitervorsorgeplan, der auf Anweisung und für Rechnung eines Teilnehmers investiert, der ein akkreditierter Investor ist, wie dieser Begriff in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert ist.

9) Anderer ERISA-Plan. Ein Mitarbeitervorsorgeplan im Sinne von Titel I des ERISA Act, der kein teilnehmergesteuerter Plan mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar ist oder für den Investitionsentscheidungen (einschließlich der Entscheidung zum Erwerb einer Beteiligung) von einer Bank getroffen werden, registriert Anlageberater, Spar- und Darlehenskasse oder Versicherungsgesellschaft.

10) Staatlicher Leistungsplan. Ein Plan, der von einem Staat, einer Kommune oder einer Behörde eines Staates oder einer Kommune zum Nutzen seiner Mitarbeiter erstellt und gepflegt wird und dessen Gesamtvermögen 5 Millionen US-Dollar übersteigt.

11) Gemeinnützige Organisation. Eine in Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code in der jeweils gültigen Fassung beschriebene Organisation mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar (einschließlich Stiftungs-, Renten- und Lebenseinkommensfonds), wie aus dem aktuellsten geprüften Jahresabschluss der Organisation hervorgeht .

12) Eine Bank im Sinne von Abschnitt 3(a)(2) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

13) Eine Spar- und Darlehenskasse oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von Abschnitt 3(a)(5)(A) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

14) Ein nach dem Exchange Act registrierter Broker-Dealer.

15) Eine Versicherungsgesellschaft im Sinne von Abschnitt 2(13) des Securities Act.

16) Eine „Geschäftsentwicklungsgesellschaft“ im Sinne von Abschnitt 2(a)(48) des Investment Company Act.

17) Eine Investmentgesellschaft für Kleinunternehmen, die gemäß Abschnitt 301 (c) oder (d) des Small Business Investment Act von 1958 lizenziert ist.

18) Ein „privates Geschäftsentwicklungsunternehmen“ im Sinne von Abschnitt 202(a)(22) des Beratergesetzes.

19) Geschäftsführer oder Direktor. Eine natürliche Person, die leitender Angestellter, Direktor oder persönlich haftender Gesellschafter der Partnerschaft oder des persönlich haftenden Gesellschafters ist und ein akkreditierter Investor gemäß der Definition dieses Begriffs in einer oder mehreren der hierin nummerierten Kategorien/Absätze ist.

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