Laut 300-Star-Analyst dürfte die Facebook-Aktie am 5. September 25 um 2020:8 Uhr wieder auf 08 US-Dollar steigen

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On September 25, 2020
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Zu den verheerenden Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmen zählt auch die starke Beeinträchtigung der Werbebudgets. Sogar das Werbegeschäft des Wall-Street-Schwergewichts Facebook (FB) wurde von der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen, und auch ein Boykott der Werbetreibenden belastete das Segment. Im zweiten Quartal 2020 machten die 100 größten Werbetreibenden des Unternehmens 16 % seines Umsatzes aus, was einem Rückgang von XNUMX % entspricht niedrigerer Prozentsatz im Vergleich zum Vorjahr. Aktuellen Daten zufolge könnte sich das Blatt jedoch für den Social-Media-Riesen wenden. Der 5-Sterne-Analyst Jason Helfstein schreibt für Oppenheimer und weist auf 3P-Daten und jüngste Überprüfungen hin, die auf eine stärker als erwartete Erholung der Werbung hindeuten Ort. Laut Gupta Media liegen die globalen CPMs im September tendenziell 7 % über der durchschnittlichen Rate vor COVID-19. Darüber hinaus liegen die weltweiten CPMs im dritten Quartal bisher bei -3 % im Vergleich zum Durchschnitt vor der COVID-16-Krise. Dies ist eine Verbesserung gegenüber -2 % im zweiten Quartal und eine beeindruckende Erholung gegenüber dem März-Tief von -37 %. Darüber hinaus deuten Untersuchungen darauf hin, dass die für FB-Werbung bereitgestellten Budgets im Geschäftsjahr 70 auf das Niveau des ersten Quartals 1 zurückkehren könnten. Helfstein fügte hinzu: „Wir gehen davon aus, dass dies durch die im August verzeichneten Digitalausgaben des Standard Media Index von 18 % gegenüber dem Vorjahr, den ersten Wachstumsmonat seit Februar, und die positiven KMU-Umfrageergebnisse von Borrell Associates weiter gestützt wird.“ Dies stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil von Helfsteins optimistischer These dar Er argumentiert, dass FB Shops vom Rückenwind von COVID-19 profitiert und letztendlich eine Umsatzchance von 25 bis 50 Milliarden US-Dollar bieten könnte. Um diese Behauptung zu untermauern, führt er die Verlagerung zum Online-Shopping an, die durch COVID-19 beschleunigt wurde. Basierend auf den USA Laut Volkszählungsdaten beschleunigten sich die Online-Anteilsgewinne um 250 Basispunkte, sodass sie nun 17 % der gesamten Einzelhandelsausgaben ohne Lebensmittel ausmachen. Nach Ansicht von Helfstein hat Shops auch von einem schnelleren Ausbau der KMU-Webpräsenz profitiert. Helfstein bemerkte weiter: „Wir sehen kurzfristig einen Aufwärtstrend durch Transaktionsgebühren und eine langfristige WhatsApp/Messenger-Integration für CRM-/Zahlungsmöglichkeiten.“ Fazit Alles in allem meinte Helfstein: „Der Aktienhandel liegt 5 % unter der Obergrenze der 24-monatigen historischen Standardabweichung des NTM-EBITDA von 16x.“ Wir sehen Aufwärtspotenzial für die Umsatz-/EBITDA-Schätzungen von Street für das Geschäftsjahr 21, da sich das Personalwachstum verlangsamt, und Shops könnten zum Umsatzkatalysator für das Geschäftsjahr 21 werden.“ Basierend auf all dem behält Helfstein die Bewertung „Outperform“ für die Aktie bei. Ganz zu schweigen davon, dass er das Kursziel von 270 $ auf 300 $ angehoben hat. Sollte sich seine These durchsetzen, könnte ein potenzieller zwölfmonatiger Gewinn von 18% in Sicht sein. (Um Helfsteins Erfolgsbilanz anzusehen, klicken Sie hier.) Wenn wir uns nun dem Rest der Straße zuwenden, sind nur wenige Analysten da anderer Meinung. Die Konsensbewertung „Starker Kauf“ von FB gliedert sich in 31 Käufe, 4 Halten und 1 Verkauf. Das durchschnittliche Kursziel von 295.56 $ erhöht das Aufwärtspotenzial auf 16 %. (Siehe Facebook-Aktienanalyse auf TipRanks) Um gute Ideen für den Handel mit Technologieaktien zu attraktiven Bewertungen zu finden, besuchen Sie „Best Stocks to Buy“ von TipRanks, ein neu eingeführtes Tool, das alle Aktieneinblicke von TipRanks vereint. Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäußerten Meinungen sind ausschließlich die des vorgestellten Analysten. Der Inhalt soll nur zu Informationszwecken verwendet werden.

Laut einem 300-Sterne-Analysten dürfte die Facebook-Aktie wieder auf 5 US-Dollar steigenZu den verheerenden Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmen zählt auch die starke Beeinträchtigung der Werbebudgets. Sogar das Werbegeschäft des Wall-Street-Schwergewichts Facebook (FB) wurde von der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen, und auch ein Boykott der Werbetreibenden belastete das Segment. Im zweiten Quartal 2020 machten die 100 größten Werbetreibenden des Unternehmens 16 % seines Umsatzes aus, was einem Rückgang von XNUMX % entspricht niedrigerer Prozentsatz im Vergleich zum Vorjahr. Aktuellen Daten zufolge könnte sich das Blatt jedoch für den Social-Media-Riesen wenden. Der 5-Sterne-Analyst Jason Helfstein schreibt für Oppenheimer und weist auf 3P-Daten und jüngste Überprüfungen hin, die auf eine stärker als erwartete Erholung der Werbung hindeuten Ort. Laut Gupta Media liegen die globalen CPMs im September tendenziell 7 % über der durchschnittlichen Rate vor COVID-19. Darüber hinaus liegen die weltweiten CPMs im dritten Quartal bisher bei -3 % im Vergleich zum Durchschnitt vor der COVID-16-Krise. Dies ist eine Verbesserung gegenüber -2 % im zweiten Quartal und eine beeindruckende Erholung gegenüber dem März-Tief von -37 %. Darüber hinaus deuten Untersuchungen darauf hin, dass die für FB-Werbung bereitgestellten Budgets im Geschäftsjahr 70 auf das Niveau des ersten Quartals 1 zurückkehren könnten. Helfstein fügte hinzu: „Wir gehen davon aus, dass dies durch die im August verzeichneten Digitalausgaben des Standard Media Index von 18 % gegenüber dem Vorjahr, den ersten Wachstumsmonat seit Februar, und die positiven KMU-Umfrageergebnisse von Borrell Associates weiter gestützt wird.“ Dies stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil von Helfsteins optimistischer These dar Er argumentiert, dass FB Shops vom Rückenwind von COVID-19 profitiert und letztendlich eine Umsatzchance von 25 bis 50 Milliarden US-Dollar bieten könnte. Um diese Behauptung zu untermauern, führt er die Verlagerung zum Online-Shopping an, die durch COVID-19 beschleunigt wurde. Basierend auf den USA Laut Volkszählungsdaten beschleunigten sich die Online-Anteilsgewinne um 250 Basispunkte, sodass sie nun 17 % der gesamten Einzelhandelsausgaben ohne Lebensmittel ausmachen. Nach Ansicht von Helfstein hat Shops auch von einem schnelleren Ausbau der KMU-Webpräsenz profitiert. Helfstein bemerkte weiter: „Wir sehen kurzfristig einen Aufwärtstrend durch Transaktionsgebühren und eine langfristige WhatsApp/Messenger-Integration für CRM-/Zahlungsmöglichkeiten.“ Fazit Alles in allem meinte Helfstein: „Der Aktienhandel liegt 5 % unter der Obergrenze der 24-monatigen historischen Standardabweichung des NTM-EBITDA von 16x.“ Wir sehen Aufwärtspotenzial für die Umsatz-/EBITDA-Schätzungen von Street für das Geschäftsjahr 21, da sich das Personalwachstum verlangsamt, und Shops könnten zum Umsatzkatalysator für das Geschäftsjahr 21 werden.“ Basierend auf all dem behält Helfstein die Bewertung „Outperform“ für die Aktie bei. Ganz zu schweigen davon, dass er das Kursziel von 270 $ auf 300 $ angehoben hat. Sollte sich seine These durchsetzen, könnte ein potenzieller zwölfmonatiger Gewinn von 18% in Sicht sein. (Um Helfsteins Erfolgsbilanz anzusehen, klicken Sie hier.) Wenn wir uns nun dem Rest der Straße zuwenden, sind nur wenige Analysten da anderer Meinung. Die Konsensbewertung „Starker Kauf“ von FB gliedert sich in 31 Käufe, 4 Halten und 1 Verkauf. Das durchschnittliche Kursziel von 295.56 $ erhöht das Aufwärtspotenzial auf 16 %. (Siehe Facebook-Aktienanalyse auf TipRanks) Um gute Ideen für den Handel mit Technologieaktien zu attraktiven Bewertungen zu finden, besuchen Sie „Best Stocks to Buy“ von TipRanks, ein neu eingeführtes Tool, das alle Aktieneinblicke von TipRanks vereint. Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäußerten Meinungen sind ausschließlich die des vorgestellten Analysten. Der Inhalt soll nur zu Informationszwecken verwendet werden.

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2) Einzelperson mit einem individuellen Jahreseinkommen von 200,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils ein individuelles Einkommen von mehr als 200,000 US-Dollar hatte und eine begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

3) Einzelperson mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren mit ihrem Ehegatten ein gemeinsames Einkommen von mehr als 300,000 US-Dollar hatte und begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

4) Unternehmen oder Partnerschaften. Eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder ähnliches Unternehmen, das über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt und nicht mit dem spezifischen Zweck gegründet wurde, eine Beteiligung an der Gesellschaft oder Personengesellschaft zu erwerben.

5) Widerruflicher Trust. Ein Trust, der von seinen Stiftern widerrufen werden kann und von dem jeder Stifter ein akkreditierter Investor im Sinne einer oder mehrerer der anderen hierin aufgeführten Kategorien/Absätze ist.

6) Unwiderrufliches Vertrauen. Ein Trust (außer einem ERISA-Plan), der (a) von seinen Stiftern nicht widerrufen werden kann, (b) über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt, (c) nicht für den spezifischen Zweck des Erwerbs einer Beteiligung gegründet wurde und (d ) wird von einer Person geleitet, die über solche Kenntnisse und Erfahrungen in Finanz- und Geschäftsangelegenheiten verfügt, dass diese Person in der Lage ist, die Vorzüge und Risiken einer Investition in den Trust einzuschätzen.

7) IRA oder ein ähnlicher Leistungsplan. Ein IRA-, Keogh- oder ähnlicher Leistungsplan, der nur eine einzelne natürliche Person abdeckt, die ein akkreditierter Investor ist, wie in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert.

8) Teilnehmergesteuertes Mitarbeitervorsorgeplankonto. Ein teilnehmergesteuerter Mitarbeitervorsorgeplan, der auf Anweisung und für Rechnung eines Teilnehmers investiert, der ein akkreditierter Investor ist, wie dieser Begriff in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert ist.

9) Anderer ERISA-Plan. Ein Mitarbeitervorsorgeplan im Sinne von Titel I des ERISA Act, der kein teilnehmergesteuerter Plan mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar ist oder für den Investitionsentscheidungen (einschließlich der Entscheidung zum Erwerb einer Beteiligung) von einer Bank getroffen werden, registriert Anlageberater, Spar- und Darlehenskasse oder Versicherungsgesellschaft.

10) Staatlicher Leistungsplan. Ein Plan, der von einem Staat, einer Kommune oder einer Behörde eines Staates oder einer Kommune zum Nutzen seiner Mitarbeiter erstellt und gepflegt wird und dessen Gesamtvermögen 5 Millionen US-Dollar übersteigt.

11) Gemeinnützige Organisation. Eine in Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code in der jeweils gültigen Fassung beschriebene Organisation mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar (einschließlich Stiftungs-, Renten- und Lebenseinkommensfonds), wie aus dem aktuellsten geprüften Jahresabschluss der Organisation hervorgeht .

12) Eine Bank im Sinne von Abschnitt 3(a)(2) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

13) Eine Spar- und Darlehenskasse oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von Abschnitt 3(a)(5)(A) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

14) Ein nach dem Exchange Act registrierter Broker-Dealer.

15) Eine Versicherungsgesellschaft im Sinne von Abschnitt 2(13) des Securities Act.

16) Eine „Geschäftsentwicklungsgesellschaft“ im Sinne von Abschnitt 2(a)(48) des Investment Company Act.

17) Eine Investmentgesellschaft für Kleinunternehmen, die gemäß Abschnitt 301 (c) oder (d) des Small Business Investment Act von 1958 lizenziert ist.

18) Ein „privates Geschäftsentwicklungsunternehmen“ im Sinne von Abschnitt 202(a)(22) des Beratergesetzes.

19) Geschäftsführer oder Direktor. Eine natürliche Person, die leitender Angestellter, Direktor oder persönlich haftender Gesellschafter der Partnerschaft oder des persönlich haftenden Gesellschafters ist und ein akkreditierter Investor gemäß der Definition dieses Begriffs in einer oder mehreren der hierin nummerierten Kategorien/Absätze ist.

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