Whistleblower enthüllt dem Repräsentantenhaus neue Informationen zum Facebook-Instagram-Deal: CNBC, , am 6. Oktober 2020 um 5:14 Uhr

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Am October 6, 2020
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A congressional report looking into the monopolistic practices of big technology companies has been delayed after the House Judiciary subcommittee on antitrust received new information on Facebook Inc (NASDAQ: FB) acquisition of Instagram, CNBC reported Monday. What Happened: The report has already been delayed twice, once on account of a whistleblower who provided new information on the 2012 Facebook-Instagram deal and the second time on Monday after Republican lawmakers said they wanted to add their input, according to CNBC.The findings of the subcommittee are expected to be released after discussions on Republican inputs are concluded.The nature of the information or details regarding the whistleblower aren’t immediately clear.Why It Matters: The report, which concludes one year of bi-partisan work by the subcommittee, is the result of an investigation into Alphabet Inc (NASDAQ: GOOGL) (NASDAQ: GOOG), Apple Inc (NASDAQ: AAPL), and Facebook.A draft response to the majority report by Rep. Ken Buck (R-Colo.) was published by Politico on Monday.In a discussion on the majority’s findings, Buck writes, “These market-dominant companies have all engaged in myriad forms of anticompetitive behavior, including using ‘killer acquisitions’ to remove up-and-coming competitors from the marketplace.”The Mark Zuckerberg-led social network has prepared a paper in response to antitrust allegations where it claims the government’s review of its acquisitions sends a “disquieting message to the business community.”The social media behemoth said forcing its separation from Instagram and WhatsApp would be a “complete nonstarter.”Price Action: Facebook shares closed nearly 1.8% higher at $264.65 on Monday and fell 0.47% in the after-hours session.See more from Benzinga * Options Trades For This Crazy Market: Get Benzinga Options to Follow High-Conviction Trade Ideas * Facebook In Antitrust Defense To Say Feds Can’t Just Revisit Instagram, WhatsApp Purchases: WSJ * Google Commits B To License News From Global Media Outlets — Unless They’re Australian(C) 2020 Benzinga.com. Benzinga does not provide investment advice. All rights reserved.,

Whistleblower Reveals New Information To House On Facebook-Instagram Deal: CNBCA congressional report looking into the monopolistic practices of big technology companies has been delayed after the House Judiciary subcommittee on antitrust received new information on Facebook Inc (NASDAQ: FB) acquisition of Instagram, CNBC reported Monday. What Happened: The report has already been delayed twice, once on account of a whistleblower who provided new information on the 2012 Facebook-Instagram deal and the second time on Monday after Republican lawmakers said they wanted to add their input, according to CNBC.The findings of the subcommittee are expected to be released after discussions on Republican inputs are concluded.The nature of the information or details regarding the whistleblower aren’t immediately clear.Why It Matters: The report, which concludes one year of bi-partisan work by the subcommittee, is the result of an investigation into Alphabet Inc (NASDAQ: GOOGL) (NASDAQ: GOOG), Apple Inc (NASDAQ: AAPL), and Facebook.A draft response to the majority report by Rep. Ken Buck (R-Colo.) was published by Politico on Monday.In a discussion on the majority’s findings, Buck writes, “These market-dominant companies have all engaged in myriad forms of anticompetitive behavior, including using ‘killer acquisitions’ to remove up-and-coming competitors from the marketplace.”The Mark Zuckerberg-led social network has prepared a paper in response to antitrust allegations where it claims the government’s review of its acquisitions sends a “disquieting message to the business community.”The social media behemoth said forcing its separation from Instagram and WhatsApp would be a “complete nonstarter.”Price Action: Facebook shares closed nearly 1.8% higher at $264.65 on Monday and fell 0.47% in the after-hours session.See more from Benzinga * Options Trades For This Crazy Market: Get Benzinga Options to Follow High-Conviction Trade Ideas * Facebook In Antitrust Defense To Say Feds Can’t Just Revisit Instagram, WhatsApp Purchases: WSJ * Google Commits B To License News From Global Media Outlets — Unless They’re Australian(C) 2020 Benzinga.com. Benzinga does not provide investment advice. All rights reserved.

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3) Einzelperson mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300,000 US-Dollar. Eine natürliche Person (keine juristische Person), die in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren mit ihrem Ehegatten ein gemeinsames Einkommen von mehr als 300,000 US-Dollar hatte und begründete Erwartung hat, im laufenden Jahr das gleiche Einkommensniveau zu erreichen.

4) Unternehmen oder Partnerschaften. Eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder ähnliches Unternehmen, das über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt und nicht mit dem spezifischen Zweck gegründet wurde, eine Beteiligung an der Gesellschaft oder Personengesellschaft zu erwerben.

5) Widerruflicher Trust. Ein Trust, der von seinen Stiftern widerrufen werden kann und von dem jeder Stifter ein akkreditierter Investor im Sinne einer oder mehrerer der anderen hierin aufgeführten Kategorien/Absätze ist.

6) Unwiderrufliches Vertrauen. Ein Trust (außer einem ERISA-Plan), der (a) von seinen Stiftern nicht widerrufen werden kann, (b) über ein Vermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar verfügt, (c) nicht für den spezifischen Zweck des Erwerbs einer Beteiligung gegründet wurde und (d ) wird von einer Person geleitet, die über solche Kenntnisse und Erfahrungen in Finanz- und Geschäftsangelegenheiten verfügt, dass diese Person in der Lage ist, die Vorzüge und Risiken einer Investition in den Trust einzuschätzen.

7) IRA oder ein ähnlicher Leistungsplan. Ein IRA-, Keogh- oder ähnlicher Leistungsplan, der nur eine einzelne natürliche Person abdeckt, die ein akkreditierter Investor ist, wie in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert.

8) Teilnehmergesteuertes Mitarbeitervorsorgeplankonto. Ein teilnehmergesteuerter Mitarbeitervorsorgeplan, der auf Anweisung und für Rechnung eines Teilnehmers investiert, der ein akkreditierter Investor ist, wie dieser Begriff in einer oder mehreren der anderen hierin nummerierten Kategorien/Absätze definiert ist.

9) Anderer ERISA-Plan. Ein Mitarbeitervorsorgeplan im Sinne von Titel I des ERISA Act, der kein teilnehmergesteuerter Plan mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar ist oder für den Investitionsentscheidungen (einschließlich der Entscheidung zum Erwerb einer Beteiligung) von einer Bank getroffen werden, registriert Anlageberater, Spar- und Darlehenskasse oder Versicherungsgesellschaft.

10) Staatlicher Leistungsplan. Ein Plan, der von einem Staat, einer Kommune oder einer Behörde eines Staates oder einer Kommune zum Nutzen seiner Mitarbeiter erstellt und gepflegt wird und dessen Gesamtvermögen 5 Millionen US-Dollar übersteigt.

11) Gemeinnützige Organisation. Eine in Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code in der jeweils gültigen Fassung beschriebene Organisation mit einem Gesamtvermögen von mehr als 5 Millionen US-Dollar (einschließlich Stiftungs-, Renten- und Lebenseinkommensfonds), wie aus dem aktuellsten geprüften Jahresabschluss der Organisation hervorgeht .

12) Eine Bank im Sinne von Abschnitt 3(a)(2) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

13) Eine Spar- und Darlehenskasse oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von Abschnitt 3(a)(5)(A) des Securities Act (unabhängig davon, ob sie auf eigene Rechnung oder in treuhänderischer Funktion handelt).

14) Ein nach dem Exchange Act registrierter Broker-Dealer.

15) Eine Versicherungsgesellschaft im Sinne von Abschnitt 2(13) des Securities Act.

16) Eine „Geschäftsentwicklungsgesellschaft“ im Sinne von Abschnitt 2(a)(48) des Investment Company Act.

17) Eine Investmentgesellschaft für Kleinunternehmen, die gemäß Abschnitt 301 (c) oder (d) des Small Business Investment Act von 1958 lizenziert ist.

18) Ein „privates Geschäftsentwicklungsunternehmen“ im Sinne von Abschnitt 202(a)(22) des Beratergesetzes.

19) Geschäftsführer oder Direktor. Eine natürliche Person, die leitender Angestellter, Direktor oder persönlich haftender Gesellschafter der Partnerschaft oder des persönlich haftenden Gesellschafters ist und ein akkreditierter Investor gemäß der Definition dieses Begriffs in einer oder mehreren der hierin nummerierten Kategorien/Absätze ist.

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